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IMPFEN ANNO DAZUMAL

Aktualisiert: 12. Nov. 2021

Aus aktuellem Anlass erscheint trotz Sommerpause eine kleine Anekdote aus der Wollishofer Gesundheitsgeschichte. Thema: IMPFEN.


Zurzeit wird das Thema IMPFEN gross diskutiert. Wie geht man mit einer Pandemie um? Ist Impfen die richtige Antwort? Für alle? Oder nur für besonders Gefährdete? Oder für die Fachpersonen für Gesundheit? Dabei lauert im Hintergrund immer die für eine liberale Gesellschaft herausfordernde Frage: Kann man, soll man Impfen verordnen? Ist ein Impfobligatorium eine Option?


Pockenimpfung


Vor über 200 Jahren vermutete der englische Arzt Edward Jenner einen Zusammenhang zwischen den für den Menschen ungefährlichen Kuhpocken und der todbringenden Seuche der Pocken. Er hatte von Melkerinnen gehört, die an Kuhpocken, nicht aber an Menschpocken erkrankt seien. Und er wagte ein Experiment am Menschen: er ritzte einen Jungen namens James Phipps zunächst mit Kuhpocken-Material, um den Jungen später – nach der Wiedergenesung von den Kuhpocken – mit Menschenpocken zu infizieren. Mit Erfolg. Der Junge bekam keine Pocken. Die Pockenimpfung war erfunden.


Das war 1796. Die Entdeckung verbreitete sich rasend schnell. Schon um die Jahrhundertwende wurde auf dem europäischen Kontinent geimpft. Vaccination nannte man das – von «vacca», lat. für Kuh. Und auch die Zürcher Ärzte jener Tage wurden umgehend zu Promotoren der neuen medizinischen Massnahme, die die Unterstützung der Gesundheitsbehörden erhielt. Besonders verdiente Zürcher Landärzte erhielten in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts eine Auszeichnung für ihre Impf-Aktivitäten in Form einer Tabaksdose!



Titelblatt (Ausschnitt) von «Retter der leidenden Menschheit», Dissertation des Blog-Autors. «Tabatière», die der Wehntaler Arzt Weidmann 1808 vom örtlichen «Stillstand» für seine Impfbemühungen geschenkt erhielt.*


Doch nicht alle wollten sich impfen lassen. So lief die Kampagne nach wenigen Jahren aus – ohne alle erreicht zu haben. Aber bereits etwa zwanzig Jahre später lösten Epidemien in Nachbarländern erneute (kantonale) Impfkampagnen aus. Auch das Zürcher Sanitätskollegium ergriff die Initiative und versuchte einen zweiten Anlauf. Ohne ein Impfobligatorium auszusprechen war es das erklärte Ziel der Behörde, möglichst alle Menschen gegen die Pocken zu impfen. Über die genauen Verhältnisse in Wollishofen sind wir nicht informiert, eine Anekdote aber wurde breit gestreut!


In der Neuen Zürcher Zeitung vom 13. Sept. 1824 konnte der interessierte Leser jedenfalls folgende «Kundmachung» zur Kenntnis nehmen:


Neue Zürcher Zeitung (13. Sept. 1824), Ausschnitt.


Kundmachung.


«In der Absicht, jedes ihm zustehende Mittel anzuwenden, um der Schutzpockenimpfung allgemeine Anwendung zu verschaffen, hat das Sanitätskollegium diejenigen Väter, welche von den bestellten Impfärzten als solche verzeigt wurden, die sich Impfung ihrer Kinder beharrlich widersetzen, vor sich beschieden, um sie durch angemessene Vorstellungen zu belehren, und ihre vorgefasste Meinungen zu berichtigen. Es ist diese Massnahme // im Laufe des Jahres bey den vorgeladenen Personen mit dem gewünschten Erfolge begleitet gewesen, und sie haben zur Impfung ihrer Kinder eingewilligt. Eine einzige Ausnahme hievon macht der Heinrich Hausheer von Wollishofen, Vater von zehn Kindern, welcher für jede Belehrung unempfänglich auf seinem Eigenwillen beharrt, und gegen welchen nunmehr, wenn die natürlichen Pocken in seiner Haushaltung früher oder später sich zeigen sollten, die polizeylichen Vorkehrungen der Einschliessung und Bewachung zu treffen sind. Das Sanitätskollegium hat verordnet, dass Obstehendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht werde. Aktum den 8. Sept. 1824. Im Namen des Sanitätskollegiums des Kantons Zürich: Die Kanzley.»


So lapidar die Meldung, so komplex der Vorgang, und so schwierig, die Sache letztlich richtig einzuordnen. Es gab zwar keinen Impfzwang, aber die Behörde war von ihrer Sache, ihrer Impfkampagne, dermassen überzeugt, dass es kein Halten gab. Selbstverständlich wurde Heinrich Hausheer nicht gefragt, ob er mit seiner Familie in der Zeitung erscheinen wollte. Und selbstverständlich hat die NZZ – es gab damals noch keine Forumspresse und kein Datenschutzgesetz – Hausheer auch nicht um eine Gegendarstellung gefragt oder wenigstens versucht, die Meinung des Wollishofer Hausvaters zu erkunden. Die NZZ stellte sich mit dem Abdruck der «Kundmachung» einfach auf die Seite der Behörde, die betroffenen Väter und Familien, insbesondere der namentlich genannte Heinrich Hausheer, waren nur als Objekte staatlicher Intervention beschrieben, die «für Belehrung unempfänglich» waren.


Ob wir aus der Geschichte lernen können?


Ich wünsche weiterhin einen schönen Sommer!


(SB)


 

* Sebastian Brändli. «Retter der leidenden Menschheit». Sozialgeschichte der Chirurgen und Ärzte auf der Zürcher Landschaft (1700-1850). Chronos. Zürich 1990.

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