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WOLLISHOFER KREUZ

Es war ein Kreuz mit den Kreuzen.


Im Alten Zürich hatte die Stadt für viele wirtschaftliche Tätigkeiten ein Monopol. Alles, was zünftisch geregelt war – oder fast alles –, bevorzugte die Stadt und ihre zünftischen Bürger. Ohne Zunftregulierung war zunächst nur die Landwirtschaft; dazu kamen auch einige ländliche Gewerbe, die vor Ort für die dörfliche Wirtschaft lebensnotwendig waren. So gab es auf der Landschaft etwa Zimmerleute, Schuhmacher, Schneider, Rechenmacher, Küfer und einiges mehr: alles Gewerbe, die zwar eine Ausbildung erforderten, für die ländlichen Professionisten galten aber die zünftischen Regeln in diesen Berufszweigen nicht: Es war keine offzielle Lehre erforderlich, keine Gesellenwanderung, keine Meisterprüfung. Nicht, dass es keine Meister in diesen Berufen auf dem Land gegeben hätte, aber das Gewerbe war nicht geschützt, jeder Kunde musste selber prüfen, ob ein Anbieter von Produkten auch etwas vom Gewerbe verstand. Daneben gab es aber auch auf dem Land geregelte Berufe. Vor allem die Tavernen und die Mühlen waren obrigkeitlich geschützt, sie waren «ehaft», d.h. ihre Zahl war begrenzt und man musste die Ehafte – die Mühle, die Taverne – von der Stadt pachten – gegen einen Zins, versteht sich. Und die Landchirurgen mussten sich sogar über ihre erworbenen Kenntnisse in Lehre, Gesellenzeit und Meisterschaft vor den städischen «Geschworenen Chirurgen» ausweisen!


Das galt alles für die Landschaft, die weit weg von der Stadt war. Anders war es bei stadtnahen Gemeinden. Die Stadt schützte sich gegen berufliche Konkurrenz aus den Vororten noch zusätzlich. Schon im Mittelalter stellte sie «Kreuze» auf, die ein Gebiet um die Stadt herum markierten, innerhalb dessen die Ansässen kaum Gewerbe treiben durften, jedenfalls keines, das städtisches Gewerbe konkurrenziert hätte. Diesen «gewerbefreien» Raum um die Stadt herum nannte man «Bannmeile», und die Bannmeile reichte von den Stadtmauern bis zu den Kreuzen. Ein solches Kreuz steht heute noch – die Niklausstud im Seefeld. Einst stand diese im See, heute befindet sie sich auf aufgeschüttetem Land der Quaianlagen. Ebenfalls auf der andern Seeseite stand ein Kreuz am Kreuzplatz – und gab dem Platz seinen Namen. Auf der linken Seeseite stand das sog. Wollishofer Kreuz. Sein genauerer Standort soll hier erörtert werden.*


Zwischen den Heiligen Drei Königen und Honrain


Im Prinzip war es ganz einfach. Die Kreuze wurden – spätestens im frühen 15. Jahrhundert – gesetzt. Die Stadt hätte gerne Kreuze weit vor ihren Toren gesehen, die Vortsgemeinden dagegen die Kreuze gerne nahe bei der Stadt gehabt. Ursprünglicher Standort des Wollishofer Kreuzes war wohl bei der Kapelle zu den Heiligen Drei Königen – auf dem Gebiet des heutigen Bahnhofs Enge. (Zu diesem Zeitpunkt gehörte Enge noch zur ungeteilten Wacht Wollishofen.) Wie genau die Auseinandersetzungen um den Standort der Kreuze im 15. Jahrhundert verliefen, wissen wir nicht. Wir wissen aber, dass Bürgermeister Hans Waldmann mit seiner stadtfreundlichen Politik die Kreuze nach draussen, weiter vor die Stadt, verschob. Offenbar kam das Wollishofer Kreuz so in die Nähe der Kapelle beim Hof Honrain. Nach dem Sturz von Waldmann 1480 gelang es der Landschaft, die Verlegung der Kreuze rückgängig zu machen. Dennoch blieben Unsicherheiten zurück. Noch anfangs des 16. Jahrhunderts lancierte der Rat Untersuchungen, um die Kreuze eventuell doch weiter vor die Stadt rücken zu können. Ein im Staatsarchiv Zürich erhaltenes Protokoll aus dem Jahre 1502 belegt dies eindrücklich!


Kundschaft über den Standort des Stadtkreuzes bei Wollishofen.1502.

StAZH A 27.1.10, Nr. 23


Befragt wurde Peter Wolf, einer der ältesten Bewohner Wollishofens, wohnhaft im Hof Honrain. Gemäss der Kundschaft sagte er aus: «Bevor das neue Stadtkreuz gegen Wollishofen gesetzt worden sei, schenkte man zu Wollishofen bis zu den Heiligen drei Königen Wein nach dem alten Mass aus. Als das neue Kreuz aufgerichtet wurde, verboten Meine Herren den Leuten dies. Danach kam das Kreuz wieder weg, da schenkten die Leute wie zuvor Wein aus. Er habe nie gehört, dass die Kapelle zu Honrain an der Wegscheide als Stadtkreuz betrachtet worden sei, sondern er habe von den Altvordern gehört, dass das rechte Kreuz bei den Heiligen Drei Königen stehen sollte.»


Aus dieser Aussage ersehen wir deutlich, worum es vor allem ging: um das Recht, eigenen Wein (von Wollishofen) auch ohne Tavernenrecht ausserhalb der Bannmeile ausschenken zu dürfen. Innerhalb der Bannmeile, das war offenbar klar, durften nur Stadtbürger Wein ausschenken. Aber in Wollishofen war man darauf bedacht, und auch darauf angewiesen, dass das alte Ausschankrecht für den eigenen Wein geschützt blieb.


Die Familie Wolf war übrigens eine sehr alte Wollishofer Familie. Von Wollishofen aus erwarb ein Vertreter der Familie 1363 das Zürcher Bürgerrecht. Es ist anzunehmen, dass die Wolf auch als Zürcher Bürger noch in Wollishofen lebten. Jedenfalls sind im 15. Jahrhundert einige Familienvertreter, die explizit als Stadtbürger bezeichnet werden, im Hof Honrain ansässig. So urkundete beispielsweise der Zürcher Rat 1403 den Verkauf von Reben in Wollishofen: Wernher Wolf von Honrein, Bürger von Zürich, übergab für 20 Pfund 10 Schilling dem Haemmen Habersatin von Wolishofen 4 Tagwen Reben zu Honrein als freies Eigen; von diesen Reben ging eine jährliche Gült von 1 Viertel gebackenen Brotes und 1 Vierling Wachs an die Kirche Kilchberg.** – Möglicherweise war auch Peter Wolf gleichzeitig Bürger der Stadt und von Wollishofen.


In der Landschaft wiesen die Kreuze, im Recht das Institut der Bannmeile idealtypisch auf die wirtschaftlichen Vorrechte der Stadt gegenüber dem Land hin. Eine stadtnahe Gemeinde zu sein, hatte deshalb Vor- und Nachteile. Die Vorteile bestanden vor allem darin, dass in der Stadt Landwirtschaftsprodukte auf den Markt gebracht werden konnten, und auch in der Textilproduktion waren die stadtnahen Gemeinden die ersten, die von den Neuerungen profitieren konnten – auch wenn die grossen Profite ausschliesslich den beteiligten Stadtbürgern zugute kamen. Die Nachteile waren vor allem innerhalb der Bannmeile gegeben. In den Gebieten gerade ausserhalb der Kreuze überwogen aber wohl die Vorteile – so dürfte die frühe doppelte Vertretung von Landchirurgen in Wollishofen auf diesen Status zurückzuführen sein, denn in der benachbarten Enge gab es im Ancien Régime beispielsweise keine solchen.


Die Bannmeile und die Kreuze wurden 1798 abgeschafft und 1803 nicht wieder eingeführt. Wirtschaftsfreiheit im heutigen Sinne brachten allerdings erst die liberalen Verfassungen der Regeneration und des Bundesstaates.



(SB)

 

* «Die alten Chroniken oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich» (Zürich 1845) zählen für das Jahr 1536 folgende Zürcher Kreuzsteine auf: «1. im engen Weg, 2. bei der Spannweid, 3. an der Oberstraß, 4. bei des Spitals Scheune und Gärten daselbst, 5. in der Wacht Fluntern, 6. zu Hottingen, 7. am Klosbach, 8. in der Enge, 9. in der Ecke ob des Spitals Gütern in der Brandschenke und 10. an der Kirchhofmauer bei St. Jakob.»


** Urkunde im Staatsarchiv Zürich, StAZH B VI 304.

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